Lexikon der Fachbegriffe
- Ruhezeit
- Kurzbeschreibung: -
- Ausführliche Beschreibung:
Die Ruhezeit beträgt für alle Friedhöfe auf dem Hamburger Stadtgebiet 25 Jahre – in anderen Kommunen kann diese Zeit länger oder kürzer sein (daher können Gebühren verschiedener Friedhofsbetreiber nicht direkt miteinander verglichen werden). Wie Untersuchungen zeigen, haben sich nach 25 Jahren fast alle Überreste zersetzt. Nach Ablauf dieser Zeit kann auf derselben Stelle wieder ein Sarg bzw. eine Urne beigesetzt werden (Neubelegung).
Einzelne Grabstellen einer mehrstelligen Grabstätte können nicht verlängert werden, stets nur die gesamte Grabstätte. Allerdings sind Beisetzungen auf einer anderen Stelle der Grabstätte möglich, wenn deren Ruhezeit abgelaufen ist oder auf der entsprechenden Stelle noch keine Beisetzung stattgefunden hat. Siehe auch Nutzungsrecht.
