Lexikon der Fachbegriffe
- Gebühren
- Kurzbeschreibung: -
- Ausführliche Beschreibung:
An dieser Stelle finden Sie eine aktuelle Gebührenordnung (pdf-Datei).
Für Auskünfte, welche Gebühren für Ihre Grabstätte, Feier oder andere Leistungen gelten, ist eine Beratung erforderlich, die Sie bei uns gerne erhalten.
Für die Überlassung einer Grabstätte werden Gebühren erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach der Größe der Grabstätte, also bei Wahlgräbern nach der Anzahl der Grabstellen sowie dem Abstand zum Nachbargrab.
Die Überlassungsgebühren schließen die Mindestunterhaltung (für das Mähen der Rasenflächen und das Entfernen des Laubes) und Friedhofsunterhaltung (Pflege der Gesamtanlage, insbesondere der Zufahrtswege zu Grabflächen) mit ein.
Falls Sie bereits eine Grabstätte auf den Friedhöfen Ohlsdorf oder Öjendorf haben, finden Sie die Angaben über den Abstand zum Nachbargrab sowie die Anzahl der Stellen auf Ihrem Grabnachweis bzw. -brief.
