Lexikon der Fachbegriffe
- Grabmal
- Kurzbeschreibung: -
- Ausführliche Beschreibung:
Meist ein Grabstein, kennzeichnet äußerlich die Grabstätte. Es gibt auf dem Ohlsdorfer und dem Öjendorfer Friedhof keine Pflicht, ein solches Grabzeichen zu setzen.
Den Grabstein fertigt und errichtet ein Steinmetzbetrieb, den die Angehörigen auswählen können. Ein Verzeichnis der auf Hamburger Friedhöfen zugelassenen Betriebe erhalten Sie hier.
Übrigens: Von den Namen, die auf den Steinen zu lesen sind, kann nicht unbedingt auf die Beigesetzten geschlossen werden. Manche Namen sind als Erinnerung für Vermisste oder anderswo Beigesetzte auf die Steine geschrieben, andere Namen wiederum erscheinen gar nicht erst. Aus Platzmangel wurden auf alten Familiengrabstätten manchmal die stehenden Platten mit den Namen der ältesten Beigesetzten entfernt.
Grabmale auf Reihengräber werden nach 25 Jahren oberirdisch geräumt, solche auf Wahlgräbern nur dann. wenn die zugehörigen Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit(en) nicht verlängert wurden.Siehe auch Grabmalrichtlinie (nächster Artikel).
