ES MACHT SINN,

RECHTZEITIG

WEITER ZU DENKEN.

Ratgeber

RATGEBER

Im Rahmen der Vorsorge werden viele Fragen aufgeworfen. An dieser Stelle versuchen wir die häufigsten dieser Fragen zu beantworten.

BEREICH AUSWÄHLEN:

Warum sollte ich eine Vorsorge abschließen?

 

Der Abschluss einer Vorsorge bedeutet Gewissheit, genau auf die Art und Weise beigesetzt zu werden, wie es gewünscht wird. Menschen, die sich im Leben nahestehen, können so sicherstellen, dass sie nebeneinander Ihre letzte Ruhe finden.
Unter der Vielzahl der möglichen Beisetzungsformen kann in Ruhe das passende Angebot ausgewählt werden. Dadurch werden auch die Angehörigen entlastet.
Eine Vorsorge spart Geld. Denn die Reservierung einer Grabstätte erfolgt zu den Gebühren von heute. Vorsorgende sind von künftigen Gebührenerhöhungen nicht betroffen. Dies gilt auch bei Abschluss einer Vorsorge für zwei Personen.
Heute schon eine Vorsorge abzuschließen, bedeutet die Gewissheit, alles gut geregelt zu wissen. Und es bedeutet die Gewissheit, alle einmal anfallenden Kosten von Seiten des Friedhofes und des Krematoriums komplett beglichen zu haben.

Welche Leistungen gehören zur Vorsorge?

 

Die Vorsorge umfasst die Reservierung einer Grabstätte für 25 Jahre ab dem Zeitpunkt des Todes. Im Falle einer Feuerbestattung gehört auch die Einäscherung dazu. Erfahren Sie weitere Leistungen der Vorsorge.

Wo kann ich mich beraten lassen?

 

In den Beratungszentren der Friedhöfe Ohlsdorf, Öjendorf und Volksdorf beraten wir Sie gern ausführlich. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Vor Ihrer endgültigen Entscheidung sollten Sie sich die in Frage kommenden Anlagen in jedem Fall vor Ort ansehen. 

Kann ich Sarg- und Urnenbestattung kombinieren?

 

Natürlich ist es denkbar, dass ein Partner eine Urnenbestattung und der andere eine Sargbestattung wünscht. Für alle Grabstätten, in denen eine Sargbestattung möglich ist, lässt sich dies kombinieren.

Ist mein Geld sicher angelegt?

 

Das Unternehmen Hamburger Friedhöfe ist eine Anstalt öffentlichen Rechts im Eigentum der Stadt Hamburg, die nicht insolvent werden kann. Alle im Rahmen der Vorsorge bezahlten Beträge werden treuhänderisch und sicher angelegt.

Wann ist die Zahlung der Vorsorge fällig?

 

Nach Abschluss der Vorsorge erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der innerhalb von vier Wochen bezahlt wird.

Habe ich ein Rückgaberecht?

 

Sollten Sie aus persönlichen Gründen die Vorsorge zurückgeben wollen, können Sie dies ohne Angabe von Gründen tun. Nach schriftlicher Kündigung erhalten Sie die eingezahlten Gebühren mit Ausnahme der Reservierungsgebühr zurück.

Ist ein Vorsorge-Grab sichtbar?

 

Nach Abschluss der Vorsorge kann auf dem Grab ein Pflanzbeet angelegt und gepflegt werden. Ebenso ist es möglich, bereits einen Stein aufzustellen bzw. eine Namenstafel anzubringen oder die Vitrine im Kolumbarium zu gestalten.
Die Grabstätte, die Sie in der Vorsorge reserviert haben, kann aber auch völlig unsichtbar bleiben. Ihre Wünsche und alle Vereinbarungen sind bei uns sicher hinterlegt.

Was muss ich noch tun, damit die Vorsorge im Todesfall sicher aktiviert wird?

 

Die Vorsorgenden erhalten einen Ordner mit der Aufschrift „Vorsorge-Dokumente für den Sterbefall“. Wichtig ist, dass eine Vertrauensperson hierüber informiert wird. Auch eine Notiz im Portemonnaie ist sinnvoll.

Was geschieht, wenn der Todesfall im Ausland eintritt?

 

Eine Überführung aus dem Ausland ist im Sarg oder in der Urne für einen erfahrenen Bestatter kein Problem.

Weitere Themen