Gründe für Ausnahmen gemäß § 3 BFSG-WebV
Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit für alle Inhalte stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 3 BFSG-WebV dar, insbesondere:
- Einige ältere PDF-Dokumente oder Inhalte von Drittanbietern (z. B. eingebettete Kartendienste oder Videos) sind technisch oder organisatorisch derzeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand nachträglich barrierefrei gestaltbar.
- Für bestimmte Komponenten (z. B. interaktive Karten, Drittanbieter-Widgets) besteht aktuell keine barrierefreie Alternative, ohne erhebliche Funktionseinschränkungen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren im Rahmen unserer Möglichkeiten zu beheben.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne unter:
E-Mail: information@friedhof-hamburg.de
Telefon: 040 - 593 88 0
Postadresse: Fuhlsbüttler Str. 756, 22337 Hamburg
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit unserer Website innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht beantwortet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden:
Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
E-Mail: barrierefreiheit@soziales.hamburg.de
Website: www.hamburg.de/barrierefreiheit/ (Prüfen Sie bei Veröffentlichung)
Die Durchsetzungsstelle unterstützt Nutzerinnen und Nutzer bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus dem Barrierefreiheitsrecht.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.