• Volksdorf

    KURZ-INFO VOLKSDORF

    Sind Sie zum ersten Mal auf dem Volksdorfer Friedhof?
    Hier erhalten Sie alle Informationen im Überblick.

    BEREICH AUSWÄHLEN:

    Öffnungszeiten Volksdorf

    Beratungszentrum 

    Mo-Do 8 bis 15 Uhr, 
    Fr 8 bis 13 Uhr

    Friedhof

    Der Friedhof Volksdorf ist das ganze Jahr über rund um die Uhr zugänglich.

    Anfahrt

    Hier finden Sie Informationen für Ihre Anreise, egal ob mit der Bahn, dem Auto oder mit dem Bus.
    Der Friedhof Volksdorf kann nicht mit dem privaten PKW befahren werden.

    Mit dem Auto:

    Adresse:
    Beratungszentrum Friedhof Volksdorf, Schmalenremen 55, 22359 Hamburg Volksdorf

    Hinweis für Benutzer von Navigationsgeräten:
    Die Adresse "Schmalenremen 55" ist in vielen Systemen nicht hinterlegt. Als Alternative können Sie "Im Regestall 49" in Ihr Gerät eingeben. Dort befindet sich der Nebeneingang des Friedhofs, der Haupteingang befindet sich gleich um die Ecke im "Schmalenremen 55".

    Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

    U-Bahn-Linie U1, Haltestelle Buckhorn

    Auf dem Friedhof

    Zur Orientierung stellen wir Ihnen einen Friedhofsplan zur Verfügung.
    Parkplätze finden Sie beim Haupteingang am Schmalenremen 55 und am Nebeneingang am Regestall 49.

    Der Friedhof Volksdorf kann nicht mit dem privaten PKW befahren werden.

    Friedhofspläne

    Auf unserer Download-Seite stellen wir Ihnen einen Friedhofsplan zur Verfügung. Die gleichen Friedhofspläne erhalten Sie auch kostenlos im Beratungszentrum am Haupteingang und in den Friedhofsgärtnereien.

    Toiletten

    Öffentliche Toiletten befinden sich an der Feierhalle.

    Fotografieren

    Sie können auf dem Friedhof gerne ohne weitere Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung zu privaten Zwecken fotografieren. Bitte stören Sie dabei jedoch keine Trauerzüge oder andere Gäste.

    Was ist auf dem Friedhof erlaubt und was nicht?

    Hunde auf dem Friedhof, Sport, Angeln, Tiere füttern – viele Menschen fragen sich, was ist auf dem Friedhof erlaubt und was nicht. Die Antworten gibt Ihnen der Auszug „Verhalten auf den Friedhöfen“.