EINMALIG IN EUROPA.

UND MITTEN IN HAMBURG.

Ohlsdorf

Entschleunigung statt Durchgangsverkehr

Eine Schranke in der Mitte des Friedhof Ohlsdorf reduziert den PKW-Verkehr. Lesen Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen …

BEREICH AUSWÄHLEN:

Warum kommt eine Schranke auf den Friedhof?

Um den Durchgangsverkehr wirksam zu reduzieren.

Der Parkfriedhof Ohlsdorf ist einer der wenigen Friedhöfe, auf dem überhaupt private PKWs zugelassen sind. In den Anfangsjahren hielt sich das Verkehrsaufkommen in Grenzen. In den letzten Jahren hat das Verkehrsaufkommen jedoch erheblich zugenommen.

Eine Untersuchung ergab, dass vor der Einrichtung der Schranke rund 8.600 Fahrzeuge täglich über den Ohlsdorfer Friedhof fuhren. Davon waren 60% reine Durchfahrer, die den Friedhof nur als Abkürzung benutzen. Insbesondere in der Rushhour bildeten sich lange Schlangen vor den Ein- und Ausfahrten. Viele Durchfahrer hielten sich auch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und an den respektvollen Abstand zu Trauernden. Dies führte zu massiven Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie zu der Forderung, etwas gegen die Durchfahrten zu unternehmen.

Eine Abwägung verschiedener Maßnahmen ergab, dass eine Schranke in der Mitte des Friedhofs die kleinstmöglichen Einschränkungen für die Friedhofsbesucher und den wirksamsten Nutzen gegen die reinen Durchfahrten darstellt.

Gibt es Sonderöffnungen an Wochenenden und Feiertagen?

Die Schranke bleibt an Feiertagen geöffnet, die insbesondere Familienfeiertage sind:

  • Ostern von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag
  • Pfingsten einschließlich Samstag vor Pfingstsonntag
  • Reformationstag (31.10.)
  • Allerheiligen einschließlich ein etwaiger Samstag oder Sonntag vor Allerheiligen (1. November)
  • Volkstrauertag einschließlich der Samstag vor dem Volkstrauertag
  • Totensonntag einschließlich der Samstag vor dem Totensonntag
  • Weihnachtstage (24.12. bis 26.12.)
  • Neujahr (1.1.)

Die Sonderöffnung der Schranke wird nicht auf die übrigen Wochenenden ausgedehnt, da es in der Vergangenheit auch an Wochenenden zahlreiche und störende Durchfahrten über den Friedhof gegeben hat. Die Friedhofsbesucherinnen und -besucher sollen damit besonders an Sonnabenden und Sonntagen die Ruhe auf dem Friedhof genießen können. An diesen Tagen finden kaum Beisetzungsbetrieb und keine Pflegemaßnahmen statt.

Wo genau befindet sich die Schranke?

Das Schrankensystem für PKWs wurde auf der Mittelallee zwischen Ida-Ehre-Allee und Linne-Straße gebaut. Hier geht's zum aktuellen Friedhofsplan mit dem Symbol für die Schranke. Straßen, auf denen das Befahren mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern erlaubt ist, sind auf dem Plan gekennzeichnet.  

Bin ich als Fußgänger/-in, Radfahrer/-in oder im öffentlichen Bus auch betroffen?

Nein.

Komme ich an alle Orte auf dem Friedhof auch mit meinem privaten PKW?

Ja, das kommen Sie. Sie sollten nur die für Sie passende Einfahrt auf den Friedhof nutzen: Möchten Sie in den westlichen Teil des Friedhofs, nutzen Sie die Einfahrt Fuhlsbüttler Straße, möchten Sie in den östlichen Teil können Sie die Einfahrten Kornweg, Bramfelder Chaussee und Seehof nutzen.

Welche Kapelle oder Feierhalle erreiche ich über welchen Eingang?

Kapelle 1,2,3,4,6,7,8,10; Forum Ohlsdorf (Fritz-Schumacher-Halle, Cordes-Halle, Linne-Halle sowie Café Fritz), Verwaltung   Einfahrt Fuhlsbüttler Straße

Kapelle 9,11,12,13           Einfahrten Kornweg, Bramfelder Chaussee und Seehof

Wie öffnet sich die Schranke?

Die Schranke lässt sich über ein elektronisches Rufsystem öffnen. Berechtigte erhalten einen Chip.

Wer ist berechtigt?

Eine Genehmigung zum Öffnen der Schranke erhalten:

  • Friedhofsgewerbe wie z.B. Bestattungs-, Gärtner- und Steinmetz- Betriebe 
  • Mitarbeitende des Friedhofs 
  • HVV
  • Polizei, Feuerwehr, RTW 
  • Nutzungsberechtigte mehrerer Grabstätten, die durch die Schranke getrennt sind - auf Antrag.

Wie bekomme ich eine Durchfahrtsgenehmigung?

  • Antrag stellen am besten schriftlich, gerne per Mail an information[at]friedhof-hamburg.de. Wir melden uns, sobald die Genehmigung vorbereitet ist und Sie den Chip bei uns herausholen können. Beim Aushändigen des Chips/der Karte ist eine Unterschrift erforderlich
  • gilt bis Ende der Ruhezeit
     
  • Gibt es Ausnahmen für z.B. schwerbehinderte Personen etc.?

Nein

 

Unter welcher Bedingung darf ich die Schranke passieren?

  • Teilnahme an einer Trauerfeier / Beisetzung /Trauercafé
  • Grabauswahl

Während welcher Zeiten wird die Schranke bedient?

  • Werktags von 9.00 bis 16.15 Uhr (im Winter bis 15.30 Uhr)

Wird die Schranke auch am Wochenende bedient?

  • Ja, am Samstag maximal von 10-15 Uhr (entsprechend der Trauerfeiern)

Kann ich meine Grabstätte auf dem kürzesten Wege durch die meinen Wohnort nächstgelegene Einfahrt erreichen?

Das ist leider nicht in allen Fällen möglich. Liegt ihre Grabstätte im westlichen Teil des Friedhofs, nutzen Sie die Einfahrt Fuhlsbüttler Straße, möchten Sie in den östlichen Teil können Sie die Einfahrten Kornweg, Bramfelder Chaussee und Seehof nutzen.

Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt.

Weitere Themen